Sicherheitsbegriff · Planungsbegriff

Nebengang

Ein Nebengang ist ein Gang zwischen Regalen, der vor allem dem Zugang zu den Lagerplätzen sowie dem manuellen Be- und Entladen dient und nicht als allgemeiner Verkehrsweg vorgesehen ist.

Ein Nebengang ist ein Gang zwischen Regalen, der vor allem dem Zugang zu den Lagerplätzen sowie dem manuellen Be- und Entladen dient und nicht als allgemeiner Verkehrsweg vorgesehen ist.

Für die Planung ist diese Unterscheidung wichtig, weil sich die erforderliche Gangbreite nach der tatsächlichen Nutzung richtet. Wird ein Gang regelmäßig als Personenverkehrsweg genutzt oder werden dort Transport- beziehungsweise Fördermittel eingesetzt, können andere Anforderungen gelten.

Welche Mindestbreite im konkreten Fall erforderlich ist, muss deshalb anhand der aktuellen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorgaben sowie der vorgesehenen Nutzung bestimmt werden.